RA Wirth ist vorwiegend in den folgenden Rechtsgebieten tätig:
- Privates Bau- und Werkvertragsrecht
Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Art und Umfang geschuldeter Bauleistungen, Handwerkerleistungen und Werkleistung, sowie Vergütungsansprüchen (insbesondere Nachträge) und Baumängeln bzw. Werkmängeln. Beratung bei der Erstellung von Bauverträgen. - Architektenrecht und HOAI
Beratung und Vertretung in allen Fragen um den Architektenvertrag, die Haftung des Architekten, Vergütungsansprüche nach HOAI und Honorarvereinbarungen, den Planervertrag. - Maklerrecht
Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Bestehen und Höhe von Maklerprovisionen. - Bauträgerrecht
Gestaltung von Bauträgerverträgen, Gewährleistung und der Haftung von Bauträgern gegenüber den Erwerbern, Zahlungsverpflichtung des Erwerbers gegenüber dem Bauträger nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Mängel an Gemeinschaftseigentum, Probleme bei Insolvenz des Bauträgers, Teilungserklärugen. - Mietrecht und Pachtrecht
Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des privaten und gewerblichen Mietrechts bzw. Pachtrechts, z.B. Erarbeitung und Prüfung von Mietverträgen und Pachtverträgen vor Abschluss und Lösungsmöglichkeiten vom Vertrag. - Grundstücksrecht
Bratung und Vertretung in allen Fragen rund um Grundstückskaufverträge, Vormerkungen, Bestellung von Grunddienstbarkeiten, beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten, Reallasten, Erbbaurecht, Nießbrauch, dingliche Vorkaufsrechte, Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld. - Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Beratung und Vertretung in Fragen zur Begründung von Wohneigentum, zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, zur Verwaltung und zum Wohnungserbbaurecht sowie zum Dauerwohnrecht. Ferner zu Fragen der Miteigentumsanteile und dem Recht auf Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft, sowie allen Fragen zur Wohnungseigentümerversammlung und deren Beschlussfassung. - Vergaberecht
Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich z.B. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabeverordnungen für den Bereich Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich nach Haushaltsrecht des Bundes bzw. der Länder und den Vergabe- und Vertragsordnungen, insbesondere des 1. Abschnittes der VOB/A bzw. der VOL/A. - Preisrecht
Prüfung von Angeboten vor Abgabe im Vergabeverfahren, ob diesen geforderten Marktpreisen bzw. Selbstkostenpreisen entsprechen, Vorbereitung Preisrechtlicher Prüfungen, Begleitung Preisrechtlicher Prüfungen, Prüfung der Bescheide der Preisprüfungsbehörde und Führung von Rechtsmitteln gegen Bescheide der Preisprüfungsbehörde bzw. Rückforderungsbescheiden der Behörde.