Infolge der Corona-Pandemie und der dazu behördlich angeordneten Beschränkungen ist ein Mandantenverkehr in unserer Kanzlei aktuell leider nicht möglich. Besprechungstermine können derzeit in unserer Kanzlei deshalb nicht stattfinden. Wenn persönlicher Besprechungsbedarf besteht und die hygienischen Voraussetzungen gegeben sind, nehmen wir aber gerne Besprechungen bei Ihnen in Ihren Büro- oder Geschäftsräumen wahr. Auch Ortsbesichtigungen sind weiter möglich.
Die Kanzlei ist während der pandemiebedingten Beschränkungen weiterhin zu den übliche Bürozeiten mit Personal besetzt und über alle Kommunikationswege erreichbar. Soweit Sie Unterlagen persönlich vorbeibringen wollen, bitten wir aber um Beachtung der Hygieneregeln. Das Betreten der Kanzlei ist für Mandanten und externe Personen nicht gestattet. Sie können Unterlagen an der Tür übergebem oder entgegennehmen. Die vorhergehende telefonische Abstimmung ist empfehlenswert.
Unsere Rechtsanwälte erledigen ihre Arbeit aktuell zu einem großen Teil in Homeoffice. Das führt zu keinen Nachteilen oder Einschränkungen für unsere Mandanten. Wenn Sie einen Rechtsanwalt erreichen wollen, können Sie wie gewohnt in der Kanzlei anrufen, E-Mails schreiben, ein Telefax oder Post senden.
Gerichtstermine finden infolge der aktuellen Pandemielage häufig nicht statt. Leider sind nur wenige Gerichte technisch in der Lage und auch bereit, die bereits seit 2013 eingeführte gesetzliche Möglichkeit einer Video-Verhandlung durchzuführen. In den seltenen Fällen, in denen dies möglich ist, sind wir als Kanzlei dazu ebenfalls technisch in der Lage. Wir bitten um Verständnis, dass wir kaum Möglichkeiten haben, die pandemiebedingten Prozess- und Verfahrensverzögerungen zu verhindern.
Besprechungen insbesondere mit mehreren Personen lassen sich oftmals sehr gut über Video-Konferenz-Schaltungen durchführen. Wir bieten hierzu die Organisation auf der Plattform Zoom an. Auf Wunsch können wir aber auch an Konferenzen über die Plattformenen Webex oder Teams teilnehmen.
Wir hoffen, dass alsbald eine Rückkehr zum gewohnten unbehinderten Betrieb möglich ist.