RA Bohl vertritt bundesweit insbesondere vor allen Verwaltungs- und Verfassungsgerichten. Er ist im Schwerpunkt infolgenden Bereichen tätig:
- öffentliches Bau- und Planungsrecht
 Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne, städtebauliche Maßnahmen), städtebauliche Verträge, Baugenehmigungsverfahren, bauaufsichtliche Verfahren, Normenkontrollverfahren
 RA Bohl wurde im FOCUS 2000/23 bundesweit aus 100 Anwälten im Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Baurecht empfohlen.
- Raumordnungs- und Landesplanungsrecht
 Regionalpläne und Landesentwicklungsprogramme
- Umweltrecht und Fachplanungsrecht
 Umweltverträglichkeitsprüfung, Planfeststellungsverfahren insbesondere für Infrastrukturvorhaben, Erneuerbare Energien
- Staats- und Verfassungsrecht
 Verfassungsbeschwerden, Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren
- Europarecht
 Kommissionsbeschwerden
 
				




