Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

 

Auch wenn aktuell keine Beschränkungen für den Mandantenverkehr infolge der Corona-Pandemie bestehen, möchten wir das Risiko einer Infektion für unsere Mandanten und uns weiter möglichst niedrig halten. Deshalb bevorzugen wir auch weiterhin die Durchführung von Besprechungen per Video (z.B. Zoom) oder Telefon. Besprechungen in Präsenz sind aber gleichwohl auch möglich, wenn es von der Sache gefordert ist. Für diesen Fall appellieren wir an Sie, dass Sie unsere Kanzlei nur aufsuchen, wenn Sie keine Krankheitssymptome oder sonstige Verdachtsgründe für eine Corona-Infektion haben. Darüber hinaus nehmen wir gerne Besprechungen bei Ihnen in Ihren Büro- oder Geschäftsräumen wahr, wenn persönlicher Besprechungsbedarf besteht und die hygienischen Voraussetzungen gegeben sind. Auch Ortsbesichtigungen sind weiter möglich.

Die Kanzlei ist weiterhin zu den üblichen Bürozeiten mit Personal besetzt und über alle Kommunikationswege erreichbar. Soweit Sie Unterlagen persönlich vorbeibringen wollen, bitten wir aber telefonische Voranmeldung und erwarten, dass Sie sich verantwortungsvoll verhalten, d.h. also nicht mit Krankheitssymptomen oder sonstigen Verdachtsgründen für eine Corona-Infektion vorbeikommen. Sie können Unterlagen ggf. auch an der Tür übergebem oder entgegennehmen.

Unsere Rechtsanwälte erledigen ihre Arbeit teilweise in Homeoffice. Das führt zu keinen Nachteilen oder Einschränkungen für unsere Mandanten. Wenn Sie einen Rechtsanwalt erreichen wollen, können Sie wie gewohnt in der Kanzlei anrufen, E-Mails schreiben, ein Telefax oder Post senden.

Gerichtstermine finden nach dem Ende der pandemiebedingten Beschränkungen wieder häufiger statt. In geeigneten Fällen werden wir gleichwohl auch in Zukunft darauf drängen, dass Verhandlungen auch per Video stattfinden. Neben der Minderung etwaiger Infektionsgefahren hat das auch Zeit- und damit Kostenvorteile, an denen Sie als Mandant partizipieren können.

Besprechungen insbesondere mit mehreren Personen lassen sich oftmals sehr gut über Video-Konferenz-Schaltungen durchführen. Wir bieten hierzu die Organisation auf der Plattform Zoom® an. Auf Wunsch können wir aber auch an Konferenzen über die Plattformenen Webex® oder Teams® teilnehmen.

 

"Die Verfassung begründet auch ... eine Schutzpflicht des Staates, die es ihm gebietet, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 25. Februar 1975 – 1 BvF 1/74 –, Rn. 153

 


Unsere Rechtsanwälte

 
RA Johannes Bohl
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
RA Jörg Naumann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

RA Johannes Grell
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 

Kontakt

Büro Würzburg
(Hauptstelle)

Franz-Ludwig-Straße 9
D-97072 Würzburg
Telefon: +49 (931) 79645-0
E-Mail: wuerzburg@ra-bohl.de

Allgemeine Bürozeiten:
werktäglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Besprechungstermine nur nach vorhergehender Vereinbarung

Büro Fulda
(Zweigstelle)

Dr.-Weinzierl-Straße 13
D-36043 Fulda
Telefon: +49 (661) 9336303
E-Mail: fulda@ra-bohl.de

Besprechungstermine ausschließlich nach vorhergehender Vereinbarung!

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