Unter den Begriff des Abgabenrechts fallen Bestimmungen, die die Erhebung öffentlicher Abgaben wie Steuern, Gebühren und Beiträge regeln. Unsere Kanzlei befasst sich insbesondere mit Kommunalabgaben, also Abgaben, die von Kommunen erhoben werden. Hierzu gehören insbesondere die (in Bayern inzwischen abgeschafften) Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, aber auch Herstellungsbeiträge (z.B. für Wasserversorgung- und Entwässerungseinrichtungen), Straßenreinigungs- und Abwassergebühren, Zweitwohnungsteuer etc.
Einen bedeutenden Anteil unserer Arbeit nehmen aktuell auch Streitigkeiten um Abwassereinleitungsgebühren ein, bei die Gemeinden Niederschlagswasser in die Abwasseranlagen anderer Gemeinden einleiten und dafür erhebliche Kosten tragen sollen. Dies wirkt sich mittelbar auf die Abwassergebühren der Einwohner ein, weil die Kosten der Abwasseranlagen nach dem Kostendeckungsprinzip vollständig auf diejenigen umzulegen sind, die an die Abwasseranlagen angeschlossen sind oder werden müssen.