Unter den Begriff des Abgabenrechts fallen Bestimmungen, die die Erhebung öffentlicher Abgaben wie Steuern, Gebühren und Beiträge regeln. Unsere Kanzlei befasst sich insbesondere mit Kommunalabgaben, also Abgaben, die von Kommunen erhoben werden. Hierzu gehören insbesondere die (in Bayern inzwischen abgeschafften) Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, aber auch Herstellungsbeiträge (z.B. für Wasserversorgung- und Entwässerungseinrichtungen), Straßenreinigungs- und Abwassergebühren, Zweitwohnungsteuer etc.
Einen bedeutenden Anteil unserer Arbeit nehmen aktuell auch Streitigkeiten um Abwassereinleitungsgebühren ein, bei die Gemeinden Niederschlagswasser in die Abwasseranlagen anderer Gemeinden einleiten und dafür erhebliche Kosten tragen sollen. Dies wirkt sich mittelbar auf die Abwassergebühren der Einwohner ein, weil die Kosten der Abwasseranlagen nach dem Kostendeckungsprinzip vollständig auf diejenigen umzulegen sind, die an die Abwasseranlagen angeschlossen sind oder werden müssen.Abgabenrecht
|
"Die Verfassung begründet auch ... eine Schutzpflicht des Staates, die es ihm gebietet, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen."
|
|
"Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...]. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist [...]. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt [...]."
|
|
|
|||
![]() |
![]() |
![]() |
|
| RA Johannes Bohl Fachanwalt für Verwaltungsrecht |
RA Jörg Naumann Fachanwalt für Verwaltungsrecht |
||
Kontakt
Büro Würzburg
(Hauptstelle)
Franz-Ludwig-Straße 9
D-97072 Würzburg
Telefon: +49 (931) 79645-0
E-Mail: wuerzburg@ra-bohl.de
Allgemeine Bürozeiten:
werktäglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Besprechungstermine nur nach vorhergehender Vereinbarung
Büro Fulda
(Zweigstelle)
Dr.-Weinzierl-Straße 13
D-36043 Fulda
Telefon: +49 (661) 9336303
E-Mail: fulda@ra-bohl.de
Besprechungstermine ausschließlich nach vorhergehender Vereinbarung!





