Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

 

Das Polizei- und Sicherheitsrecht befasst sich mit dem Handeln des Staates, das der Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung dient. Es knüpft in der Regel an das Bestehen einer bestimmten Gefahr für die öffentliche Ordnung an. Daher kann es zum einen darum gehen, dass die Polizei und die allgemeinen Sicherheitsbehörden bestimmte Rechtsgüter schützen sollen. Zum anderen geht es aber auch um die Aufrechterhaltung der Sichereit und Ordnung für alle sowie die Durchsetzung des sog. "Verwaltungsgehorsams". Das Polizei- und Sicherheitsrecht ist überwiegend Landesrecht, vereinzelt aber auch Bundesrecht. Nachfolgend sind die wichtigsten Teilgebiete aufgeführt:

  • Polzeirecht (in Bayern im Polizeiaufgabengesetz [PAG] geregelt)
  • allgemeines Sicherheitsrecht (in Bayern im Landesstraf- und Verordnungsgesetz [LStVG] geregelt)
  • Aufenthaltsrecht
  • Melderecht; Passrecht
  • Waffenrecht
  • verhaltensbezogenes Immissionsschutzrecht
  • Versammlungsrecht
  • Tierschutzrecht und "Kampfhunde-Verordnungen"
  • Sprengstoffrecht
  • Pflichtversicherungsrecht
  • Katastrophenschutzrecht
  • Unterbringungsrecht

Typisch in diesem Rechtsgebiet ist auch, dass die behördlichen Anordnungen und Maßnahmen auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden (sog. Verwaltungszwang), so dass sich daraus in der anwaltlichen Tätigkeit Besonderheiten ergeben. Rechtsschutz findet vor den Verwaltungsgerichten häufig in Eilverfahren statt oder sogar erst nach Erledigung der Sache. Zudem müssen Vollstreckungen abgewendet und deren Folgen beseitigt werden. Schließlich wird auch häufig die Frage nach Amtshaftungsansprüchen aufgeworfen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Personen und Unternehmen, die sich gegen Anordnungen oder Vollstreckungen zur Wehr setzen wollen. Wir beraten und vertreten aber auch Kommunen als örtliche Sicherheitsbehörden, wenn diese rechtssichere Anordnungen erlassen wollen oder solche vor Gericht verteidigen müssen. Auch beraten wir z.B. beim Erlass von sicherheitsrechtlichen Verordnungen (z.B. Alkolholverbote, Leinenzwang für Hunde).

In diesem Rechtsbereich wenden Sie sich bitte an:

 

"Die Verfassung begründet auch ... eine Schutzpflicht des Staates, die es ihm gebietet, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 25. Februar 1975 – 1 BvF 1/74 –, Rn. 153

 


Unsere Rechtsanwälte

 
RA Johannes Bohl
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
RA Jörg Naumann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

RA Johannes Grell
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 

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