Unsere Kanzlei ist auf Rechtsfragen des öffentlichen Sektors, insbesondere das Verwaltungsrecht spezialisiert. Wir sind dabei insbesondere auf den folgenden Rechtsgebieten (alphabetisch) tätig:
Unsere Rechtsgebiete
RA Johannes Bohl
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"Die Verfassung begründet auch ... eine Schutzpflicht des Staates, die es ihm gebietet, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen."
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| RA Johannes Bohl Fachanwalt für Verwaltungsrecht |
RA Jörg Naumann Fachanwalt für Verwaltungsrecht |
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