Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

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Unsere freiheitliche und demokratische Gesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit. Unser Gemeinwesen erlaubt jedem, seine Rechte wahrzunehmen und erwartet auch, dass alle sich einbringen. Die rechtlichen Regeln zu beachten, einzufordern und notfalls auch durchzusetzen, braucht häufig professionelle und erfahrene Unterstützung.

Unsere Kanzlei wurde im Jahre 1995 durch Rechtsanwalt Johannes Bohl gegründet und setzte von Anfang an ihren Schwerpunkt im Bereich des öffentlichen Rechts. Heute präsentieren wir uns als Kanzlei für den öffentlichen Sektor und sind auf diesem Bereich eine der führenden Kanzleien unserer Region und darüber hinaus.

Unsere Kanzlei engagiert sich stark in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Gutachtern insbesondere aus den Bereichen des Umwelt- und Planungsrechts. Stets aktuelles Wissen, gerade auch im interdisziplinären Bereich, wird durch die sorgfältige Pflege einer umfangreichen und aktuellen Fachbibliothek, die Mitarbeit unserer Rechtsanwälte in Verbänden, sowie der Tätigkeit als Referenten auf Fachtagungen gewährleistet.

 

"Die Verfassung begründet auch ... eine Schutzpflicht des Staates, die es ihm gebietet, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 25. Februar 1975 – 1 BvF 1/74 –, Rn. 153

 

 

Unsere Rechtsanwälte

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RA Johannes Bohl
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 

RA Jörg Naumann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

RA Stefan Winter

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