Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

Abfallrecht

Das Abfallrecht befasst sich mit dem Pflichten zur Vermeidung und ordnungsgemäßen Wiederverwertung sowie schadlosen Entsorgung der Abfälle. Insoweit bestehen behördliche Überwachungspflichten. Auch unterliegen Anlagen zur Abfallverwertung und -entsorgung genehmigungspflichten. Seit Ende der 90er Jahre wurde das ursprünglich sehr ordnungsrechtlich orientierte Rechtsgebiet erheblich umgestaltet und ein großer privatwirtschaftlicher Sektor der Abfallwirtschaft eröffnet, wobei auch Vorgaben des Gemeinschaftsrechts wesentlichen Einfluss haben. Heute sind maßgebliche Rechtsquelle das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie zahlreiche dazu ergangene Rechtsverordnungen.

Unsere Kanzlei ist im Bereich des Abfallrechts in allen in Betracht kommenden Fallgestaltungen tätig, sowohl im Bereich von behördlichen Überwachungsmaßnahmen als auch Anlagenplanungen und Genehmigungen.

 

"Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...]. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist [...]. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt [...]."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Januar 1958 – 1 BvR 400/51 –, Rn. 31

 

 

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