Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

Verfassungsrecht

Gerade das öffentliche Recht baut maßgeblich auf dem Verfassungsrecht auf. Das betrifft zum einen die Grundrechte, die in Deutschland gleich mehrfach verbürgt sind durch das Grundgesetz, die Verfassungen der Länder aber auch durch die unmittelbar geltende Charta der Grundrechte der Europäischen Union (seit 2009) sowie die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarates von 1950/1953).

Auch und gerade heute sind die Grundrechte für unser Gemeinwesen von überragender Bedeutung, um unsere Freiheitsrechte gegen immer neue Einschränkungen und Bedrohungen zu schützen. So hat die digitale Revolution in vorher kaum vorhergesehenem Maße unser Leben erreicht. Sowohl der Staat als auch private Unternehmen nehmen in immer größerem Umfang auf das Leben des Einzelnen Einfluss. Zugleich wird unser Zusammenleben immer komplexer und damit wird zugleich die konkrete Ausformung und Abgrenzung der Grundrechte immer schwieriger.

In unserer täglichen Arbeit spielen die Grundrechtsbezüge fast immer eine Rolle. Auch wenn nicht jedes Mandat in einem Streit vor den Verfassungsgerichten endet, sondern im Gegenteil dies nur in den allerwenigsten Fällen eintritt, so nehmen wir für uns in Anspruch, dass wir in jedem Fall immer auch die Bedeutung der Grundrechte mit dem nötigen Nachdruck einbringen.

 

"Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...]. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist [...]. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt [...]."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Januar 1958 – 1 BvR 400/51 –, Rn. 31

 

 

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