Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

Vergaberecht

Das Vergaberecht ist im Bereich des öffentlichenm Auftragswesen von hoher Bedeutung. Alle Aufträge der öffentlichen Hand sowohl bei Bauvorhaben als auch im sonstigen Leistungsbereich (u.a. Planungsleistungen, Beschaffungswesen) unterliegen beim Überschreiten gesetzlich geregelter Schwellenwerte der Einhaltung eines Vergabeverfahrens. Damit wird sichergestellt, dass die öffentlichen Mittel sparsam und zielgerichtet verwendet werden und der Korruption und Vetternwirtschaft kein Raum verschafft wird. Das gilt darüber hinaus auch für die Auftragsvergabe von Privaten, wenn sie öffentliche Förderungen erhalten. Das Vergaberecht schützt dabei gleichmaßen auch die konkurrierenden Leistungsanbieter im Wettbewerb um öffentliche Aufträge.

Das Vergaberecht steht oft im Kontext anderer öffentliche Rechtsmaterien, so z.B. dem öffentlichenm Baurecht. Unsere Kanzlei berät hierbei die öffentliche Hand und auch Anbieter in Vergabeverfahren. Ebenso führen wir Nachprüfungsverfahren und gerichtliche Vergaberechtsverfahren durch.

 

"Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...]. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist [...]. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt [...]."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Januar 1958 – 1 BvR 400/51 –, Rn. 31

 

 

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