Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

Fachplanungsrecht

Mit dem Begriff "Fachplanungsrecht" werden in erster Linie diejengen Vorhaben bezeichnet, die einer Planfeststelllung bzw. vereinfacht einer Plangenehmigung bedürfen. Es ist letztlich eine Mischmaterie aus Vorhabenszulassund und staatlicher Planung (meist Raumplanung). Die Gegenstände der Fachplanung sind umfangreich und reichen vom Straßenbau (Bundes- und Landesstraßen), den Bau von Eisenbahnstrecken, den Ausbau von Gewässern bis zum Bau von Abfalldeponieren oder Flughäfen. Letztlich zählen auch Bergbauvorhaben zum erweiterten Bereich des Fachplanungsrechts.
 
Bei der Fachplanung handelt es sich meist um sehr umfangreiche Verfahren mit einer Vielzahl von Beteiligeten und in Ausgleich zu bringenden Interessen. Zudem kommt der Fachplanung auch eine besondere Relevant für die Belange des Umweltschutzes zu.
 
Unserre Kanzlei ist in allen durch die Fachplanung berührten Bereichen tätig und vertritt hier sowohl betroffene Bürger (auch wenn sie sich in Bürgerinitiativen zusammengeschlossen haben) sowie betroffene Kommunen oder sonst durch die Planfeststellung betroffenen. Wir arbeiten hierbei auch mit Umweltverbänden zusammen, auch wenn diese überwiegend nicht zu unerem Mandantenkreis zählen.

 

"Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...]. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist [...]. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt [...]."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Januar 1958 – 1 BvR 400/51 –, Rn. 31

 

 

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