Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

Gewerberecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt im öffentlichen Gewerberecht vor allem Unternehmen bei der Gründung, dem Betrieb und der Schließung von Gewerbebetrieben, insbesondere im Umgang mit Behörden. Wir kümmern uns um Gewerbeerlaubnisse, wehren Gewerbeuntersagungen ab, beraten zur Anzeigepflicht und vertreten bei Streitigkeiten mit IHK, Handwerkskammern oder Berufsgenossenschaften. Die Haupbetätigungsfelder sind:

  • Zulassungsverfahren: Unterstützung bei der Beantragung von gewerberechtlichen Erlaubnissen, Konzessionen (z. B. Gaststätten) und Lizenzen.
  • Abwehr von Untersagungen: Vertretung gegen behördliche Maßnahmen, wie Gewerbeuntersagungen oder Betriebsschließungen.
  • Behördenkommunikation: Führung von Widerspruchsverfahren und Verhandlungen bei Auflagen, Bußgeldern oder Überwachungsmaßnahmen.
  • Rechtliche Absicherung: Beratung zu Fragen der Gewerbeordnung (GewO), Handwerksordnung, Abgrenzung von Gewerbe und freiem Beruf, sowie Kammerpflichten.
  • Gerichtliche Vertretung: Prozessführung vor Verwaltungsgerichten, etwa bei Untätigkeitsklagen oder gegen ablehnende Verwaltungsakte.
  • Standortsicherung: Konfliktlösung bei Nachbarschaftskonflikten (Lärm, Lieferzeiten) durch mediative Ansätze oder rechtliche Stellungnahmen.

Als Kanzlei fungieren wir somit als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Staat, um die Gewerbefreiheit zu sichern und gleichzeitig regulatorische Vorgaben zu erfüllen.

 

"Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...]. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist [...]. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt [...]."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Januar 1958 – 1 BvR 400/51 –, Rn. 31

 

 

Unsere Rechtsanwälte

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RA Johannes Bohl
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