Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

Europarecht

Das Recht der Europäischen Gemeinschaft wird für die Anwendung und Auslegung unseres Rechts immer wichtiger. Bisweilen gilt es sogar unmittelbar. Gerade viele Bereiche des öffentlichen Rechts sind gekennzeichnet durch den Umstand, dass dieses noch nicht oder nur unzureichend das Gemeinschaftsrecht umgesetzt hat. Als Kanzlei wirken wir an dieser Rechtsentwicklung sowohl im Rahmen konkreter Mandate und Verfahren, aber auch darüber hinaus durch die Mitwirkung in Fachverbänden und unsere Publikationen mit.

Unsere Kanzlei hat bereits mehrfach federführend an Beschwerden zur Europäischen Kommission wegen unzureichender Umsetzung von Richtlinien der EU mitgewirkt.

 

"Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...]. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist [...]. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt [...]."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Januar 1958 – 1 BvR 400/51 –, Rn. 31

 

 

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