Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

Polizei-, Sicherheits- und Ordnungsrecht

Das Polizei- und Sicherheitsrecht befasst sich mit dem Handeln des Staates, das der Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung dient. Es knüpft in der Regel an das Bestehen einer bestimmten Gefahr für die öffentliche Ordnung an. Daher kann es zum einen darum gehen, dass die Polizei und die allgemeinen Sicherheitsbehörden bestimmte Rechtsgüter schützen sollen. Zum anderen geht es aber auch um die Aufrechterhaltung der Sichereit und Ordnung für alle sowie die Durchsetzung des sog. "Verwaltungsgehorsams". Das Polizei- und Sicherheitsrecht ist überwiegend Landesrecht, vereinzelt aber auch Bundesrecht. Nachfolgend sind die wichtigsten Teilgebiete aufgeführt:

  • Polzeirecht (in Bayern im Polizeiaufgabengesetz [PAG] geregelt)
  • allgemeines Sicherheitsrecht (in Bayern im Landesstraf- und Verordnungsgesetz [LStVG] geregelt)
  • Aufenthaltsrecht
  • Melderecht; Passrecht
  • Waffenrecht
  • verhaltensbezogenes Immissionsschutzrecht
  • Versammlungsrecht
  • Tierschutzrecht und "Kampfhunde-Verordnungen"
  • Sprengstoffrecht
  • Pflichtversicherungsrecht
  • Katastrophenschutzrecht
  • Unterbringungsrecht

Typisch in diesem Rechtsgebiet ist auch, dass die behördlichen Anordnungen und Maßnahmen auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden (sog. Verwaltungszwang), so dass sich daraus in der anwaltlichen Tätigkeit Besonderheiten ergeben. Rechtsschutz findet vor den Verwaltungsgerichten häufig in Eilverfahren statt oder sogar erst nach Erledigung der Sache. Zudem müssen Vollstreckungen abgewendet und deren Folgen beseitigt werden. Schließlich wird auch häufig die Frage nach Amtshaftungsansprüchen aufgeworfen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Personen und Unternehmen, die sich gegen Anordnungen oder Vollstreckungen zur Wehr setzen wollen. Wir beraten und vertreten aber auch Kommunen als örtliche Sicherheitsbehörden, wenn diese rechtssichere Anordnungen erlassen wollen oder solche vor Gericht verteidigen müssen. Auch beraten wir z.B. beim Erlass von sicherheitsrechtlichen Verordnungen (z.B. Alkolholverbote, Leinenzwang für Hunde).

 

"Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...]. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist [...]. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt [...]."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Januar 1958 – 1 BvR 400/51 –, Rn. 31

 

 

Unsere Rechtsanwälte

ra johannes bohl quadratisch ra joerg naumann quadratisch ra stefan winter quadratisch rain beatrice schmitz quadratisch

RA Johannes Bohl
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 

RA Jörg Naumann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

RA Stefan Winter

RAin Beatrice Schmitz

Kontakt

Büro Würzburg
(Hauptstelle)

Franz-Ludwig-Straße 9
D-97072 Würzburg
Telefon: +49 (931) 79645-0
E-Mail: kanzlei@ra-bohl.de

Allgemeine Bürozeiten:
werktäglich von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Besprechungstermine nur nach vorhergehender Vereinbarung!

Büro Fulda
(Zweigstelle)

Dr.-Weinzierl-Straße 13
D-36043 Fulda
Telefon: +49 (661) 9336303
E-Mail: kanzlei@ra-bohl.de

Besprechungstermine nur nach vorhergehender Vereinbarung!

© 2026 RA Johannes Bohl
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.