Bohl & Collegen Rechtsanwälte

Kanzlei für den öffentlichen Sektor

 

Öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht)

Das öffentliche Dienstrecht umfasst das Recht der Beamten, Richter und Soldaten. Insbesondere das Beamtenrecht bildet einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir beraten und vertreten sowohl Dienstherren (wie z.B. Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften), aber auch Beamtinnen und Beamten sowie Verbände bei sämtlichen in diesem Bereich auftretenden rechtlichen Fragestellungen. Dies umfasst Fragen vom Beginn einer Beamtenlaufbahn wie der Einstellung, der Eignung, Fragen zum Probebeamtenverhältnis, der Verbeamtung auf Lebenszeit, der dientlichen Beurteilung (Probezeitbeurteilung, periodische Beurteilung, Anlassbeurteilung), zur Versetzung, Abordnung und Umsetzung, aber auch die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, die Ruhestandsversetzung (Zwangspensionierung bei Dienstunfähigkeit) und den Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung sowie das Versorgungsrecht beim Eintritt in den Ruhestand. Da wir auf beide Seiten tätig sind, kennen wir die Bedürfnisse von Beamten und Dienstherren, was uns eine umfassende Beratung ermöglicht.

Zum öffentlichen Dienstrecht gehört auch das Disziplinarrecht, also das „Strafrecht“ der Beamten.

 

"Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...]. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist [...]. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt [...]."
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Januar 1958 – 1 BvR 400/51 –, Rn. 31

 

 

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