Das Luftverkehrsrecht umfasst auch komplexe Fragestellungen aus dem Verwaltungsrecht, insbesondere bei der Planung und Genehmigung bzw. Zulassung von Flughäfen und Flugplätzen. HIer spiele in der Praxis vor allem Fragen aus der Raumplanung sowie des Fluglärms eine zentrale Rolle.. Zudem sind diese mit generellen Problemen des Infrastrukturrechts sowie der damit verknüpften Flugrouten verbunden. Besondere Streitpunkte stellt der Bereich des Nachtflugs sowie die Entschädigungen nach dem Fluglärmgesetz dar.
Aktuell ist es um das Rechtsgebiet etwas "ruhig" geworden, weil die Planung oder Änderung von Flughäfen oder Verkehrslandeplätzen aktuell nicht ansteht und auch die Konversion vormals militärischer Flugplätze nicht mehr erfolgt. Der Grund liegt vor allem daran, dass dieses Infrastruktursegment seit Jahren nicht wächst und politisch und gesellschaftlich derzeit eher eine Reduktion des privaten Personenflugverkehrs angesrebt wird. Das kann sich jedoch in der Zukunft wieder ändern.
Unsere Kanzlei hat bislang im Luftverkehrsrecht private und gewerbliche Anwohner sowie Gemeinden vertreten. Beispielhaft sind folgene Flughäfen und Verkehrslandeplätze zu nennen:
- Flughafen Weeze (Niederrhein)
- Flughafen Memmingen (Memmingerberg)
- Flughafen Paderborn
- Flughafen Nürnberg
- Flughafen Dresden
- Verkehrslandespatz Hof
- weitere kleinere Flugplätze (einschließlich Modellflugplätze)






